Satzungsfragen, Mitgliederversammlungen, Vorstandsbeschlüsse oder Konflikte mit Mitgliedern entstehen oft im laufenden Vereinsbetrieb. Als externer Justiziar stehe ich Vereinen und Verbänden als fester Ansprechpartner für vereinsrechtliche Fragen zur Verfügung – ohne dass eine eigene Rechtsabteilung erforderlich ist.
Die laufende Beratung ist für kleinere rechtliche Fragen und eine frühzeitige rechtliche Einordnung im Vereinsalltag gedacht.
Die laufende Beratung umfasst insbesondere:
Nicht Bestandteil der monatlichen Beratung sind insbesondere:
Solche Tätigkeiten können bei Bedarf gesondert vereinbart werden.
Kompakt
99 € monatlich
Für kleinere Vereine mit gelegentlichen rechtlichen Fragen.
Empfehlung
Basis
149 € monatlich
Für Vereine mit regelmäßigem Beratungsbedarf.
Individuelle Begleitung
ab 249 € monatlich
Für größere Vereine und Verbände oder bei regelmäßig höherem Beratungsbedarf kann ein individuelles Beratungsmodell vereinbart werden.
Das jeweilige Zeitbudget gilt für den betreffenden Kalendermonat. Nicht genutzte Beratungszeit wird nicht auf Folgemonate übertragen. Über das vereinbarte Zeitbudget hinausgehende Tätigkeiten erfolgen nur nach vorheriger Abstimmung und Zustimmung des Vereins.
Die tatsächlich aufgewandte anwaltliche Zeit wird minutengenau erfasst.
1
Wählen Sie das Modell, das am ehesten zum Beratungsbedarf Ihres Vereins passt.
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Teilen Sie mir einige grundlegende Angaben zum Verein und zum gewünschten Beratungsumfang mit.
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Ich prüfe die Anfrage insbesondere auf mögliche Interessenkonflikte und darauf, ob das gewünschte Beratungsmodell für Ihren Verein passt. Erst anschließend erhalten Sie gegebenenfalls ein konkretes Angebot zum Abschluss einer laufenden Beratungsvereinbarung.
Mit dem Absenden der Anfrage entsteht noch kein Mandatsverhältnis und keine Zahlungspflicht.
Für Ihre unverbindliche Anfrage nutzen Sie gerne das bestehende Kontaktformular der Kanzlei. Bitte teilen Sie mir dabei möglichst folgende Angaben mit:
Die Anfrage ist unverbindlich. Ein Mandatsverhältnis entsteht erst nach ausdrücklicher Bestätigung durch die Kanzlei.