Die Versammlungsfreiheit ist ein zentrales Grundrecht politischer und gesellschaftlicher Betätigung. In der Praxis entstehen rechtliche Konflikte häufig bereits lange vor Beginn einer Versammlung – etwa bei der Anmeldung, bei Auflagen der Versammlungsbehörde, der Wahl von Ort und Route oder im Zusammenhang mit Gegenversammlungen und Sicherheitskonzepten.
Ich berate und vertrete Veranstalterinnen und Veranstalter sowie Versammlungsleitungen in allen Fragen des Versammlungsrechts. Ein Schwerpunkt liegt auf der rechtlichen Begleitung bereits im Vorfeld einer Versammlung, um Konflikte mit den zuständigen Behörden möglichst frühzeitig zu klären.
Dazu gehören insbesondere:
• Beratung bei der Anmeldung und Vorbereitung von Versammlungen
• Prüfung versammlungsrechtlicher Auflagen und Beschränkungen
• rechtliche Begleitung bei Kooperationsgesprächen mit Versammlungsbehörden und Polizei
• Beratung zu Versammlungsort, Aufzugsstrecke, Lautsprechereinsatz, Ordnern und weiteren organisatorischen Fragen
• Beratung bei konkurrierenden oder entgegenstehenden Versammlungen
• Vertretung gegenüber Versammlungsbehörden und Polizei
• gerichtliche Verfahren gegen Verbote, Auflagen oder sonstige Beschränkungen
• insbesondere verwaltungsgerichtlicher Eilrechtsschutz, wenn kurzfristig eine gerichtliche Entscheidung erforderlich ist
• rechtliche Nachbereitung von Maßnahmen während oder nach einer Versammlung
Gerade im Versammlungsrecht werden Entscheidungen häufig unter erheblichem Zeitdruck getroffen. Eine frühzeitige anwaltliche Begleitung kann dazu beitragen, rechtliche Spielräume zu sichern, unverhältnismäßige Beschränkungen zu vermeiden und bei Bedarf kurzfristig gerichtlichen Rechtsschutz zu erreichen.
Rechtsanwalt Maik-Torben Kristen
Forstweg 45
24105 Kiel
Deutschland