Recht für Radfahrende

Recht für Radfahrende

Gegen falsche Schilder, ungerechtfertigte Verbote und Bußgelder

 

Der Straßenverkehr ist im Wandel, doch die Behörden kommen oft nicht hinterher. Radfahrende werden im Alltag immer wieder durch rechtswidrige Gegebenheiten ausgebremst – sei es durch fehlerhaft angeordnete Radwegbenutzungspflichten, lückenhafte Verkehrsführungen oder ungerechtfertigte Bußgeldbescheide.

 

Ich berate und vertrete Sie konsequent gegenüber Behörden und vor den Verwaltungsgerichten, um Ihre Rechte auf der Straße durchzusetzen.

 

Wichtiger Hinweis: Ich übernehme KEINE zivilrechtliche Unfallabwicklung (Schmerzensgeld, Sachschäden, Streit mit Kfz-Versicherungen). Mein Fokus liegt rein auf der rechtlichen Beratung und Vertretung im öffentlichen Recht sowie im Bußgeldverfahren.

 

Typische Mandate:

  • Prüfen von Radwegbenutzungspflichten: Überprüfung und Anfechtung von blauen Schildern (Zeichen 237, 240, 241). Eine Benutzungspflicht darf laut Bundesverwaltungsgericht nur bei einer qualifizierten Gefahrenlage angeordnet werden. Viele Schilder wurden rechtswidrig nicht abgebaut.
  • Abwehr von Bußgeldern: Überprüfung von Vorwürfen wie angeblichen Rotlichtverstößen, Handy-Verstößen auf dem Rad oder Missachtung der Radwegnutzungspflicht.
  • Beratung bei fehlerhafter Beschilderung: Rechtliche Einschätzung zu lückenhaften Verkehrsführungen auf Velorouten oder unzulässigen Beschränkungen des Radverkehrs.