Politische Parteien sind in besonderer Weise durch ihre Satzungen, innerparteilichen Ordnungen und die Vorgaben des Parteiengesetzes geprägt. Konflikte innerhalb einer Partei können deshalb schnell komplex werden – insbesondere bei Ordnungsmaßnahmen, Parteiausschlussverfahren oder Streitigkeiten über Mitgliedschaftsrechte.
Ich berate und vertrete Parteien, Parteigliederungen sowie einzelne Parteimitglieder in parteienrechtlichen Angelegenheiten. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Vertretung in parteiinternen Schiedsgerichtsverfahren und bei Konflikten zwischen Partei und Mitgliedern.
Dazu gehören insbesondere:
• Vertretung in Verfahren vor Partei- und Landesschiedsgerichten sowie sonstigen parteiinternen Schiedsgerichten
• Beratung und Vertretung bei Parteiausschlussverfahren und anderen Ordnungsmaßnahmen
• Prüfung der Rechtmäßigkeit von Verwarnungen, Amtsenthebungen, Funktionsverboten und vergleichbaren Maßnahmen
• Streitigkeiten über Aufnahme, Mitgliedschaft und Beendigung der Parteimitgliedschaft
• Konflikte über Mitgliedschafts-, Antrags-, Rede-, Stimm- und Wahlrechte
• Prüfung und Auslegung von Satzungen, Schiedsgerichtsordnungen und weiteren innerparteilichen Regelwerken
• Beratung von Vorständen und Parteigliederungen im Umgang mit innerparteilichen Konflikten
• gerichtliche Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen, wenn eine parteiinterne Auseinandersetzung vor die staatlichen Gerichte gelangt
Gerade bei parteiinternen Streitigkeiten kommt es häufig nicht nur auf das Parteiengesetz und das allgemeine Vereinsrecht an. Maßgeblich sind ebenso die jeweilige Satzung, die Schiedsgerichtsordnung und die konkrete Verfahrensgestaltung. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung kann helfen, Verfahrensfehler zu vermeiden und die eigenen Rechte wirksam wahrzunehmen.
Rechtsanwalt Maik-Torben Kristen
Forstweg 45
24105 Kiel
Deutschland