Parteienrecht

Das Parteienrecht verlangt neben tiefer juristischer Spezialisierung vor allem absolute Diskretion und politisches Gespür. Ich berate Parteigliederungen, Sonderorganisationen und Mitglieder bei der Auslegung von Satzungen, der Durchführung innerparteilicher Wahlen sowie im Rahmen von Ordnungsmaßnahmen. Ziel ist immer die schnelle, rechtssichere und geräuschlose Lösung im Sinne des demokratischen Willensbildungsprozesses.